Aktuelles

Die STIFTUNG MICHAEL veröffentlicht auf dieser Seite aktuelle Meldungen, Hinweise und Berichte rund um die Themen Epilepsie, Epileptologie, Neurologie und zu Aktivitäten der Stiftung.

Aktuelles
Petition des epilepsie bundes-elternverbands.
24.07.2018

Epilepsie-Petition erfolgreich.

Nach dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) im Jahr 2011 kamen in den Jahren 2013/2014 neue Medikamente für anfallskranke Menschen auf den Markt, die nach der Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) jedoch keinen Zusatznutzen nachweisen konnten. Um die Versorgung sicherzustellen, reichten Vertreter der Epilepsie-Selbsthilfe eine Petition beim deutschen Bundestag ein...

Arzneimittelhersteller erhalten für ihre neuen Präparate bei den Preisverhandlungen mit den Krankenkassen nur so viel Geld wie für die billigsten Vergleichspräparate. Daraufhin nahmen die Pharmaunternehmen ihre Innovationen vom deutschen Markt – in anderen europäischen Ländern blieben sie verfügbar.

Um die Versorgung schwerkranker Epilepsiepatienten mit neuen Medikamenten sicherzustellen, reichten engagierte Vertreter der Epilepsie-Selbsthilfe eine Petition beim deutschen Bundestag ein. Viele Betroffene und Ärzte engagierten sich bei der Unterschriftenaktion – und dies sehr erfolgreich, denn es kam zu einer öffentlichen Anhörung beim Petitionsausschuss im April 2016, in deren Folge sich einiges bewegte.

Als Ergebnis aller Bemühungen der Selbsthilfe und anderer Akteure entstand das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) und trat am 13.05.2017 in Kraft.

Dieses Gesetz schafft die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen für Medikamente mit nicht belegtem Zusatznutzen, die aber eine wichtige Therapieoption für Patienten darstellen, einen höheren Erstattungsbetrag zwischen Hersteller und Krankenkassen zu vereinbaren als den der wirtschaftlichsten, zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Als Folge des AMVSG konnten im Jahr 2017 für zwei Epilepsie-Medikamente (Wirkstoffe Perampanel und Brivaracetam), deren Zusatznutzen nicht belegt war, Erstattungsbeträge vereinbart werden. Sie können jetzt problemlos verordnet werden, die Krankenkassen übernehmen die Kosten und die Patienten haben zusätzliche Optionen, um ihre Erkrankung in den Griff zu bekommen und das Ziel Anfallsfreiheit zu verwirklichen.

Ein großer Erfolg für die Epilepsie-Petition des e.b.e. epilepsie bundes-elternverbands e.V. und für alle, die sich dafür eingesetzt haben!

 

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