Stipendien für nicht-ärztliches Fachpersonal

Stipendien für
Epilepsie-Fachassistenz (EFA) und Epilepsie-Fachberatung (EFB)

In den letzten Jahren sind Weiterbildungen für nichtärztliches, medizinisches Fachpersonal, z.B. Krankenpfleger:innen, Sozialarbeiter:innen, medizinische Fachangestellte (Arzthelfer:innen), entwickelt worden, die vom Institut Bildung und Beratung Bethel in Zusammenarbeit mit dem Epilepsie-Zentrum Bethel und der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie entwickelt wurden.

Epilepsie-Fachassistenz- und Epilepsie-Fachberatung-Weiterbildung bauen aufeinander auf.

Die STIFTUNG MICHAEL übernimmt für Personen, die am Stipendienprogramm Epilepsie-Fachassistenz teilnehmen

  • 50% der Kursgebühren für die Weiterbildung Epilepsie-Fachassistenz

Die STIFTUNG MICHAEL übernimmt für Personen, die am Stipendienprogramm Epilepsie-Fachberatung teilnehmen

  • 50% der Kursgebühren für die Weiterbildung Epilepsie-Fachberatung

Die STIFTUNG MICHAEL übernimmt zusätzlich für Teilnehmer:innen der Stipendienprogramme Epilepsie-Fachassistenz oder Epilepsie-Fachberatung

  • 50% der Gebühren für den Grundkurs eines Epilepsieschulungsprogrammes (bis maximal € 240).
  • 50% der Gebühren für den Aufbaukurs eines Epilepsieschulungsprogrammes (bis maximal € 225).

Kosten für Anfahrt und Unterkunft sind selbst zu tragen.

Eine Förderung durch die Stiftung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Beginn des Kurses bei der Stiftung gestellt wird. Dies gilt für die Fachassistenz- und die Fachberaterinnen-Weiterbildung.

Bewerben können sich Fachkräfte aus den Bereichen Pflege, Funktionsdienste, therapeutische Dienste (z.B. Ergotherapie), Pädagogik, Sozialarbeit und Psychologie. Die Weiterbildung soll zur Begleitung und Beratung von Betroffenen und Angehörigen bei speziellen Epilepsiefragen und zur Kooperation in einem multidisziplinären Team befähigen. Die epileptologischen, die sozialen und die methodisch-didaktischen Kompetenzen der Fachkräfte werden erweitert.

Informationen zu Beginn, Dauer und Kosten finden Sie unter www.bildung-beratung-bethel.de.

Bitte beachten: Sie müssen sich für Fachassistenz und Fachberatung jeweils gesondert bewerben. Auch wenn Sie bereits für die Fachassistenz von der Stiftung gefördert wurden, müssen Sie sich für die Fachberatung neu bewerben.

JETZT für ein Stipendium "Epilepsie-FACHASSISTENZ" oder "Epilepsie-FACHBERATUNG" bewerben ...

Reichen Sie bitte zu Ihrer Bewerbung nachfolgende Dokumente ein:

  • formloses Anschreiben mit kurzer Beschreibung Ihres Arbeitsplatzes und der Einrichtung, in der Sie tätig sind
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Bescheinigung des Arbeitgebers, dass Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen

Ihre Nachweise können Sie, nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, in einen geschützen Bereich der STIFTUNG MICHAEL hochladen (s.u.).

Die Bewerbung für ein Stipendium der STIFTUNG MICHAEL muss bis spätestens 2 Monate vor Kursbeginn bei der Stiftung eingegangen sein.
Nach dem Einreichen Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail mit einem passwortgeschützen Link zum Upload Ihrer Dokumente/Veröffentlichungen (bevorzugt PDF). Bitte reichen Sie Dokumente, die nicht in elektronischer Form vorliegen, bzw. nicht per Link/Download abgerufen oder die (z.B. wegen ihrer Dateigröße) nicht hochgeladen werden können, per Post bei der STIFTUNG MICHAEL (Postanschrift s. Fußzeile) ein.

BEACHTEN SIE BITTE:
Die STIFTUNG MICHAEL erwartet von allen Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Stipendiumszusage erhalten, 9 Monate nach Abschluss der Weiterbildung einen schriftlichen Bericht darüber, wie das Erlernte in ihrer täglichen Berufspraxis angewendet werden konnte
.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

STIFTUNG MICHAEL

Alsstraße 12
53227 Bonn
Deutschland

Tel.:    +49 (0)228 - 94 55 45 40
Fax:    +49 (0)228 - 94 55 45 42
E-Mail: poststiftung-michael.de